GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Bonusprogramm Erwachsene

Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?

DAK-Gesundheit

nicht direkt vergleichbar

ohne Obergrenze, Bsp. bis 155 €/Jahr

Erstattung / Höhe
155 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Teilnahmeerklärung in Textform (DAK App / Meine DAK)
  • Teilnahme ab 1.1. des Erklärungsjahres, nicht vor Versicherungsbeginn
  • Nachweis durch Arzt/Anbieter, Einreichung bis 24 Monate nach Maßnahme
  • jede Maßnahme nur einmal bonifiziert
  • Punkte verfallen bei Kassenwechsel oder wenn 2 Jahre in Folge keine Nachweise
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Auszahlung
Punkte (1 Punkt = 1 € Geldprämie)
Mindestanzahl Maßnahmen
2

Geldprämie ohne Mindest- oder Höchstgrenze (1 Punkt = 1 €); der Jahresbetrag ergibt sich aus den Maßnahmenlimits des Katalogs und ist alters-/geschlechtsabhängig. value = abgeleitete Beispielrechnung (Frau 50-64, ohne Erfolgsbonus); Sport/Prävention + Zahnvorsorge bringen jedem Erwachsenen max. 100 €/Jahr, jede weitere Impfung +5 €. Der Erfolgsbonus (bis 140 Punkte alle 3 Jahre) steht nur in der Satzungsanlage, nicht im Web-Bonuspunktekatalog. Bonuszahlungen für Kassenleistungen werden dem Finanzamt gemeldet.

„Für die Erfüllung des Bonusanspruchs sind mindestens zwei Maßnahmen aus dem Maßnahmen-Katalog nachzuweisen. [...] erhält er je nachgewiesenem Erfolg weitere 35 Bonuspunkte, wobei maximal 4 Erfolge bonifiziert werden.“

Anlage zu § 25 der Satzung der DAK-Gesundheit (Bonusprogramm, Stand 07.26) i. V. m. § 25 Satzung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 25.07.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Innovationskasse

gleichwertig

bis 350 €/Jahr, im 3. Jahr 700 €

Erstattung / Höhe
350 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Teilnahmeerklärung, Bonuszeitraum 12 Monate ab Folgemonat
  • Kombibonus nur bei allen altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen plus je einer Aktiv- und Passivmaßnahme
  • Nachweise binnen 3 Monaten nach Ende des Bonuszeitraums
  • nach Einreichung keine weiteren Maßnahmen
Wartezeit
keine
Alter
16–… Jahre
Budget
eigene Leistung
Mindestanzahl Maßnahmen
1
Auszahlung
Geld
€ je Maßnahme
40/40/30/30/20 € (Vorsorgebonus ab 16 J.)

Gestaffelter Vorsorgebonus (1./2. Maßnahme je 40 €, 3./4. je 30 €, ab 5. je 20 €) plus Gesundheitsbonus bis 50 €. Wer alle altersentsprechenden Vorsorgen und je eine Aktiv- und Passivmaßnahme nachweist, erhält den Kombibonus von 300 € (16–34 J.) bzw. 350 € (ab 35 J.); im dritten erfolgreichen Jahr einmalig verdoppelt (600/700 €). Teilnehmer erhalten zusätzlich einen Gruppen-Patientenrechtsschutz.

„Bei Durchführung aller altersentsprechenden Vorsorgeleistungen nach § 21a Abs. 1 und gleichzeitiger Feststellung/Durchführung je einer Aktiv- und Passivmaßnahme nach § 21b erhalten Versicherte auf Antrag je Bonuszeitraum a) bis 15 Jahre 100 EUR, b) zwischen 16 und 34 Jahren 300 EUR, c) ab 35 Jahre 350 EUR.“

Satzung IKK – Die Innovationskasse, §§ 21a–21c; IK-Seite Bonusprogramm
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.