GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

besser

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

gleichwertig

Meningokokken B (5-17 J.)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Rechnungen für ärztliche Leistung und Impfstoff
Wartezeit
keine
Alter
5–17 Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Über die STIKO-Impfungen hinaus übernimmt die AOK die Meningokokken-B-Impfung für Kinder/Jugendliche vom vollendeten 5. bis zum 18. Lebensjahr (max. 3 Impfungen, je max. 100 €) über das GESUNDES KONTO. Weitere Satzungsimpfungen (z. B. HPV über Altersgrenze) wurden nicht gefunden.

„Die AOK erstattet Versicherten ab Vollendung des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten der ärztlichen Leistung zzgl. zu den Kosten des Impfstoffes pro Versicherten für maximal 3 Impfungen.“

Anhang 3 zur Satzung (9. Änderung), Nr. I – Meningokokken B
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.