GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Rheinland/Hamburg

gleichwertig

Men B (Vital+), Grippe < 60 lt. AOK

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzung: alle STIKO-empfohlenen Schutzimpfungen (Impfstoff plus ärztliche Leistung nach Vertragssätzen). Meningokokken-B für Kinder/Jugendliche außerhalb der Indikation nur als Bonuszuschuss (AOK-Vital+). Die allgemeine AOK-Impfseite nennt für Rheinland/Hamburg die Grippeimpfung für alle unter 60 ohne Vorerkrankung als Zusatzleistung (nicht in der Satzung). Keine HPV-Ausweitung über 18 gefunden.

„Darüber hinaus bieten die AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg als zusätzliche Leistung die Grippe-Impfung für alle Versicherten unter 60 Jahren ohne Vorerkrankung an.“

aok.de: Schutzimpfungen im Überblick; Satzung § 7 Abs. 4b, Anhang 3 Nr. 6.6
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.