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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.
„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
HPV ab 18, MenB 5–17, Grippe u. a.
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Sachsen: über Gesundheitskarte
- Thüringen: Impfstoff auf Kassenrezept, Impfhonorar per Kostenerstattung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Breites Zusatzimpfangebot über die STIKO-Empfehlungen hinaus; Abrechnung unterscheidet sich zwischen Sachsen (eGK) und Thüringen (teils Vorleistung des Arzthonorars).
„Die HPV-Impfung ist für weibliche und männliche Versicherte ab dem 18. Geburtstag kostenfrei. … Für die Impfung gegen Meningokokken B werden die Kosten für alle Kinder und Jugendlichen vom 5. bis zum 18. Geburtstag übernommen.“
aok.de: Schutzimpfungen im Überblick (Regionalinhalt AOK PLUS); Satzung § 10 Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.