GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.

„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Niedersachsen

gleichwertig

HPV bis 26, Grippe bei Indikation

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

HPV-Impfung bis einschließlich 26 Jahre (ab 18 über eGK/Rezept); Influenza bei medizinischen/beruflichen Indikationen außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie (Impfstoff voll, Arzt bis 2,3-facher GOÄ); STIKO-empfohlene Impfungen vor Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie voll. Die allgemeine AOK-Impfseite nennt für Niedersachsen Grippeimpfung für alle unter 60 – die Satzung beschränkt auf Indikationen (Satzung maßgeblich).

„Die AOK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bis zu einem Alter von einschließlich 26 Jahren.“

Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 7b Abs. 2–4
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026

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