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Zusätzliche Impfungen (z. B. HPV, Meningokokken B)
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Grippe alle, HPV bis 26, Meningok. bis 17
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Grippe/HPV Erwachsene: Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- nur soweit kein Anspruch nach § 20i SGB V besteht
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Satzungsimpfungen über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus: Grippeimpfung für alle, Meningokokken bis 17 Jahre, HPV bis einschließlich 26 Jahre. Bei Nicht-Risikogruppen zahlt man die Grippeimpfung zunächst selbst.
„Versicherte haben zur Verhütung von Krankheiten Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Influenza, gegen Meningokokken bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und auf Impfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) für Versicherte bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Niedersachsen
=gleichwertig
HPV bis 26, Grippe bei Indikation
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
HPV-Impfung bis einschließlich 26 Jahre (ab 18 über eGK/Rezept); Influenza bei medizinischen/beruflichen Indikationen außerhalb der Schutzimpfungsrichtlinie (Impfstoff voll, Arzt bis 2,3-facher GOÄ); STIKO-empfohlene Impfungen vor Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie voll. Die allgemeine AOK-Impfseite nennt für Niedersachsen Grippeimpfung für alle unter 60 – die Satzung beschränkt auf Indikationen (Satzung maßgeblich).
„Die AOK übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen Humane Papillomviren (HPV) bis zu einem Alter von einschließlich 26 Jahren.“
Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 7b Abs. 2–4
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026
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