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Individueller Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
3,2 % (seit 01.01.2026)
- Erstattung / Höhe
- 3,20 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.8
- gesamtbeitragssatz percent
- 17.8
- change 2026 pp
- 0.4
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.
„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
2,59 %
- Erstattung / Höhe
- 2,59 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- total rate percent
- 17.19
- employee share percent
- 1.295
- changed during 2026
- False
Kassenindividueller Zusatzbeitrag nach § 14 der Satzung, laut Beitragstabelle gültig ab 1. Januar 2026; Gesamtbeitrag 17,19 %, Arbeitnehmeranteil am Zusatzbeitrag 1,295 %. Einer der niedrigsten Sätze bundesweit geöffneter Kassen (Durchschnitt 2026: 2,9 %).
„Die hkk erhebt von ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag gemäß § 242 Absatz 1 SGB V. Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt 2,59 v. H. monatlich der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes.“
Satzung der hkk (Stand 27.05.2026), § 14 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1. Januar 2008 in der Fassung des 90. und 91. Nachtrages, Stand: 27.05.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.