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Individueller Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
3,2 % (seit 01.01.2026)
- Erstattung / Höhe
- 3,20 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.8
- gesamtbeitragssatz percent
- 17.8
- change 2026 pp
- 0.4
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.
„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Niedersachsen
+besser
2,98 %
- Erstattung / Höhe
- 2,98 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.7
- total rate percent
- 17.58
- press release
- https://www.aok.de/pp/niedersachsen/pm/aok-niedersachsen-beschliesst-attraktiven-beitragssatz-und-mehrleistungen-fuer-ueber-3-millionen-versicherte/
Kassenindividueller Zusatzbeitrag seit 01.01.2026 2,98 % (Erhöhung um 0,28 Punkte von 2,70 %). Laut Pressemitteilung unter dem GKV-Durchschnitt; Gesamtbeitragssatz 17,58 %.
„Mitglieder haben auf der Grundlage des § 242 Abs. 1 Satz 1 SGB V einen einkommens-abhängigen Zusatzbeitrag in Höhe 2,98 v.H. zu zahlen.“
Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 16a Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026
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