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Individueller Zusatzbeitrag 2026
Zusatzbeitrag · Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
3,2 % (seit 01.01.2026)
- Erstattung / Höhe
- 3,20 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.8
- gesamtbeitragssatz percent
- 17.8
- change 2026 pp
- 0.4
Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz nach § 12 Satzung: 3,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, gültig seit 01.01.2026 (61. Satzungsnachtrag, vorher 2,8 %). Gesamtbeitragssatz damit 17,8 %. Auch in der aktuellen Satzungsfassung (67. Nachtrag, Stand 01.09.2026) unverändert; keine unterjährige Änderung 2026 gefunden.
„Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes beträgt monatlich 3,2 v. H. der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 12 Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
2,69 %
- Erstattung / Höhe
- 2,69 %
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- previous percent
- 2.69
- gesamtbeitragssatz percent
- 17.29
- durchschnittlicher zusatzbeitrag 2026 percent
- 2.9
Zusatzbeitrag 2026 unverändert 2,69 % (Vorjahr ebenfalls 2,69 %), damit unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %. Die Satzung (§ 20a, Stand 27.02.2026) nennt noch wörtlich 'im Jahr 2025 2,69 Prozent'; AOK-Website und GKV-Spitzenverband-Krankenkassenliste (Stand 20.10.2026) bestätigen 2,69 % für 2026.
„Der Zusatzbeitragssatz der AOK Bayern beträgt 2,69 Prozent.“
aok.de: Zusatzbeitrag bei meiner AOK (Abschnitt AOK Bayern); gegengeprüft mit GKV-Spitzenverband Krankenkassenliste 20.10.2026
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.