DAK-Gesundheit
gleichwertigKein Extra-Zuschuss; HanseMerkur-Zusatz
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Zusatzversicherung ist privat und kostenpflichtig
- Vermittlung nach § 24 Satzung / § 194 Abs. 1a SGB V
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- festzuschuss extra
- False
- partner
- HanseMerkur (PlusZahn, PlusZahnvorsorge, PlusZahn Vorteilspaket)
- network
- False
- bonus zuschuss
- AktivBonus-Punkte laut Anlage zu § 25 auch für 'sonstige vertragszahnärztliche Leistungen' einsetzbar (x1,2)
Beim Zahnersatz zahlt die DAK nur den gesetzlichen Festzuschuss (60 %, mit Bonusheft 70/75 %); kein Satzungszuschuss darüber hinaus und kein Zahnersatz-Netzwerk gefunden. Extra ist lediglich die vergünstigte Zahnzusatzversicherung des Kooperationspartners HanseMerkur (laut Website bis 100 % Erstattung, Aktion bis 30.11.2026 ohne Gesundheitsfragen).
„Kunden und Kundinnen der DAK-Gesundheit können ihren Versicherungsschutz mit Zahnzusatzversicherungen der HanseMerkur sinnvoll ergänzen. Die Angebote umfassen die Absicherung von Zahnvorsorge als auch für Zahnersatz.“
DAK: Zahn-Zusatzversicherungen der HanseMerkur; Satzung § 24
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026