bis 600 €/Jahr (Cashback600, Fit&Cash)
- Erstattung / Höhe
- 600 €/Jahr
- Voraussetzungen
- nur Mitglieder, deren Beiträge nicht vollständig von Dritten getragen werden
- nicht bei Beitragsfreiheit, ruhendem Anspruch oder Beitragsrückstand
- Kündigung der Mitgliedschaft während Bindung nicht möglich
- Selbstbehalttarife: Bindung 3 Jahre; Prämientarife: 1 Jahr
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- binding years
- 3
- binding years praemientarif
- 1
Höchste Prämie 600 €/Jahr im DAK Cashback600 (Selbstbehalt bis 800 €, nur ab Einkommen in Höhe der BBG; max. Nachzahlung 200 €) bzw. im Prämientarif DAK Fit & Cash (ein Monatsbeitrag, nur wenn ein Jahr keine Leistungen außer Vorsorge/Prävention genutzt). Garantietarife zahlen die Prämie unabhängig von Leistungen; Selbstbehalt nur bei bestimmten Leistungen (z. B. Zahnersatz, Fahrkosten, künstliche Befruchtung, Reha). Nur ein Tarif nach § 28 Abs. 1/2 gleichzeitig.
„Stufe 4: 800 € 50 € 600€ ab BBG garantierte Prämie etwaige Selbstbehalte werden mit der Prämie verrechnet“
Anlage zu § 28 der Satzung (DAK-Gesundheit-Tarif-Katalog, Stand 18.10.2025) i. V. m. § 28 Satzung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 18.10.2025 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Premium: bis 500 € pro Jahr
- Erstattung / Höhe
- 500 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Tarifstufe richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen
- nicht für Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden
- Mindestbindung 3 Jahre
- nicht kombinierbar mit AOK-Bonustarif (§ 19j)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- tarif
- AOK Premium (Selbstbehalttarif § 19i)
- familienbonus eur einmalig
- 50
- binding years
- 3
- weitere tarife
- AOK €xtra (Prämientarif § 19h): bis 150 €/Jahr bei Leistungsfreiheit, Bindung 1 Jahr; AOK-Bonustarif (§ 19j, Altbestand): Grundbonus 80/110/230 €
Grundbonus je nach Einkommensstufe 100–500 € pro Jahr; davon gehen Selbstbehalte ab (je ambulanter Behandlung mit Arznei-/Heilmittelverordnung 25–125 €, je Krankenhausaufenthalt 50–250 €, max. 150–750 € pro Jahr). Vorsorge, Impfungen, Schwangerschaft bleiben selbstbehaltfrei. Einmaliger Familienbonus 50 €, wenn ein Kind familienversichert ist. Die Website-Seite 'Wahltarif Selbstbehalt' behauptet widersprüchlich, die AOK Bayern biete keinen Selbstbehalttarif an; laut Satzung § 19i ist AOK Premium ein Selbstbehalttarif (Satzung gilt).
„Für Mitglieder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen ab 80.000 Euro beträgt der Grundbonus 500 Euro (Tarifstufe V).“
Satzung der AOK Bayern, § 19i Wahltarif Selbstbehalt (AOK Premium)
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2025 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026