GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Wahltarif Krankengeld (Selbstständige)

Wahltarife · Welche Wahltarife (z. B. Selbstbehalt, Krankengeld) gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Ja, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte
  • gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich
  • Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres
  • kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
Wartezeit
4 Monate
Alter
0–54 Jahre
Budget
eigene Leistung
start day
15
end day
42
binding years
3
premium eur month
6,00-24,00 € (7 Stufen nach Einkommen)
krankengeld eur day
12,00-67,82 € (Stufe 7 bis BBG, Stand 2026)
entry age max
54
waiting rule
AU in den ersten 4 Monaten nach Tarifbeginn: kein Wahltarif-Krankengeld für diese AU

Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).

„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“

Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

SBK

besser

Aufstockung ab 43. Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • hauptberuflich Selbstständige mit Wahlerklärung für gesetzliches Krankengeld
  • laut Website Anspruch auf gesetzliches Höchstkrankengeld
  • Wahltarif- plus Höchstkrankengeld max. 70 % des Arbeitseinkommens
  • Wartezeit 3 Monate
  • Mindestbindung 3 Jahre
Wartezeit
3 Monate
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
start day
43
start day ksk
15
end day ksk
42
binding years
3
waiting months
3
daily benefit eur
10–50 € (Selbstständige/unständig Beschäftigte); 10–90 € (KSVG)
premium month eur
10–50 € (Selbstständige); 5–45 € (KSVG)
requires statutory sick pay
True

Für hauptberuflich Selbstständige ist der Tarif nur eine Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (10–50 € je Kalendertag gegen 10–50 € Monatsprämie) und zahlt nur, solange auch gesetzliches Krankengeld fließt. Einen Tarif ab dem 15. Tag gibt es nur für KSVG-versicherte Künstler/Publizisten (bis zum 42. Tag). Wartezeit 3 Monate, Mindestbindung 3 Jahre (verlängert sich automatisch).

„Nach Ablauf der Wartezeit besteht Anspruch auf Wahltarifkrankengeld: … 1. bei Mitgliedern nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB V ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit), 2. bei Mitgliedern, die nach dem KSVG versichert sind, ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit), längstens bis zum 42. Tag“

Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 19 i. V. m. Anlage 7 Nr. 3, 9, 16
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2026, Stand 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag (1. Nachtrag genehmigt 07.04.2026; 2. Nachtrag genehmigt 06.08.2026, in Kraft ab 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.