DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Ja, T 61: ab 15. bis 42. AU-Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- hauptberuflich Selbstständige, Beschäftigte ohne 6 Wochen Entgeltfortzahlung, KSVG-Versicherte
- gesetzlicher Krankengeldanspruch ab 43. Tag (Wahlerklärung § 44 SGB V) erforderlich
- Neuabschluss nur vor Vollendung des 55. Lebensjahres
- kein Bezug von Voll-/Erwerbsminderungsrente oder Versorgungswerk-Rente
- Einkommensnachweis (Steuerbescheid)
- Wartezeit
- 4 Monate
- Alter
- 0–54 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- start day
- 15
- end day
- 42
- binding years
- 3
- premium eur month
- 6,00-24,00 € (7 Stufen nach Einkommen)
- krankengeld eur day
- 12,00-67,82 € (Stufe 7 bis BBG, Stand 2026)
- entry age max
- 54
- waiting rule
- AU in den ersten 4 Monaten nach Tarifbeginn: kein Wahltarif-Krankengeld für diese AU
Zusatztarif T 61 schließt die Lücke bis zum gesetzlichen Krankengeld: Tagessatz je nach Einkommensstufe 12 € bis 67,82 € vom 15. bis längstens 42. Tag. Keine Gesundheitsprüfung, keine Altersstaffel; Mindestbindung 3 Jahre, danach jährliche Verlängerung. Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten 4 Monaten der Teilnahme beginnt, ist ausgeschlossen (waiting_months = 4).
„Mit dem Wahltarif Krankengeld T 61 können Mitglieder das Risiko des Einkommensverlustes vom 15. bis längstens zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit absichern.“
Anlage zu § 29 der Satzung (Wahltarif Krankengeld, Stand 01.01.2026), Abschnitte A, B, D, E
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Aufstockung ab 43. Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- hauptberuflich Selbstständige mit Wahlerklärung für gesetzliches Krankengeld
- laut Website Anspruch auf gesetzliches Höchstkrankengeld
- Wahltarif- plus Höchstkrankengeld max. 70 % des Arbeitseinkommens
- Wartezeit 3 Monate
- Mindestbindung 3 Jahre
- Wartezeit
- 3 Monate
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- start day
- 43
- start day ksk
- 15
- end day ksk
- 42
- binding years
- 3
- waiting months
- 3
- daily benefit eur
- 10–50 € (Selbstständige/unständig Beschäftigte); 10–90 € (KSVG)
- premium month eur
- 10–50 € (Selbstständige); 5–45 € (KSVG)
- requires statutory sick pay
- True
Für hauptberuflich Selbstständige ist der Tarif nur eine Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (10–50 € je Kalendertag gegen 10–50 € Monatsprämie) und zahlt nur, solange auch gesetzliches Krankengeld fließt. Einen Tarif ab dem 15. Tag gibt es nur für KSVG-versicherte Künstler/Publizisten (bis zum 42. Tag). Wartezeit 3 Monate, Mindestbindung 3 Jahre (verlängert sich automatisch).
„Nach Ablauf der Wartezeit besteht Anspruch auf Wahltarifkrankengeld: … 1. bei Mitgliedern nach § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 SGB V ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit), 2. bei Mitgliedern, die nach dem KSVG versichert sind, ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Karenzzeit), längstens bis zum 42. Tag“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 19 i. V. m. Anlage 7 Nr. 3, 9, 16
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2026, Stand 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag (1. Nachtrag genehmigt 07.04.2026; 2. Nachtrag genehmigt 06.08.2026, in Kraft ab 01.01.2027)