GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren
  • zugelassene Leistungserbringer
  • Kostenerstattung gegen Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Zuschuss bis 40 €. Altersangaben nach Satzungswortlaut: „ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres“ = 17–34 Jahre, „ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres“ = 39–49 Jahre (so auch die DAK-Website: „Check-up 17“, „schon ab 39“). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für einen „Check-up“ für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres … Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

gleichwertig

Check-up Plus, Früherkennungsprogramme

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • teils Teilnahme am Hausarzt-/Kinderarztvertrag nötig
  • teilnehmende Praxis
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die meisten Zusatzuntersuchungen laufen über Selektivverträge: Check-up Plus nur bei Einschreibung ins AOK-Hausarztprogramm, Amblyopie-Screening nur im Kinderarztvertrag. Glaukom-Früherkennung oder zusätzlicher Ultraschall wurden nicht gefunden.

„Der Check-up Plus ist eine Erweiterung des gesetzlichen Check-up und umfasst zusätzliche Untersuchungen. Voraussetzung ist, dass Sie am AOK-Hausarztprogramm teilnehmen.“

Website Check-up Plus; Website Alle Vorsorgeleistungen auf einen Blick
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

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