GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusätzliche Vorsorge (z. B. Glaukom, Ultraschall)

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Check-up 17, Darm ab 39, Tastuntersuch.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • meist nur bei ärztlich festgestellten Risikofaktoren
  • zugelassene Leistungserbringer
  • Kostenerstattung gegen Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die DAK-Extras sind überwiegend risikoadaptiert ('im Einzelfall' nach § 23 SGB V): Check-up und Darmkrebstest gibt es nur bei Risikofaktoren und als Festzuschuss (40 €). Klassische IGeL wie Glaukom-Früherkennung oder gynäkologischer Ultraschall sind nicht Satzungsleistung (nur über AktivBonus-Zuschuss 'Vorsorge außerhalb des gesetzlichen Anspruchs').

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von §§ 11 Absatz 6, 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für eine Untersuchung auf Darmkrebs (immunologischer Stuhltest) für Versicherte ab dem 40. Lebensjahr bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 4, §§ 19b, 19g, 19h
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Bremen/Bremerhaven

gleichwertig

Check-up-Zuschuss, Diabetes-Früherkennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Risikofaktoren ärztlich festgestellt (Check-up)
  • spezifizierte Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Zusätzliche Früherkennung vor allem bei Risiko: Check-up-Zuschuss nur mit dokumentierten Risikofaktoren, Diabetes-Typ-1-Screening für Kleinkinder. Glaukom-Früherkennung wurde nicht gefunden.

„erstattet die AOK Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres im Einzelfall über den gesetzlichen Anspruch nach § 23 SGB V hinaus ... alle zwei Jahre die tatsächlichen Kosten in Höhe von maximal 40 EUR für eine Untersuchung.“

Satzung der AOK Bremen/Bremerhaven (55. Änderung), § 10m, § 10l
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 03.12.2001 i. d. F. der 55. Änderung vom 16.03.2026 (Stand 01.04.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.