DAK-Gesundheit
=gleichwertig
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- base eur
- 60
- max eur with extras
- 120
- interval years
- 2
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
90 %, max. 140 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 140 €
- Voraussetzungen
- ärztliche Bescheinigung über Eignung und Notwendigkeit
- DGSP-zertifizierter Arzt, Zusatzbezeichnung Sportmedizin oder universitäre Einrichtung
- erweiterte Untersuchungen (Belastungs-EKG, Labor, Lungenfunktion, Laktat) nur bei ärztlich bescheinigten Risiken
- spezifizierte Rechnung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- interval years
- 2
- percent
- 90
- basic max eur
- 65
- extended max eur
- 140
Erstattet werden 90 % der Rechnung, höchstens 65 € für die Basisuntersuchung bzw. 140 € inklusive erweiterter Diagnostik; eine erneute Erstattung frühestens zwei Jahre nach der letzten. Die erweiterten Leistungen setzen laut Satzung ärztlich bescheinigte Risiken voraus (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen); die Website nennt zusätzlich eine Zwischenstufe bis 117 €, die so nicht in der Satzung steht.
„Die Siemens-Betriebskrankenkasse erstattet 90 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 65 Euro pro Behandlung nach Abs. I Satz 1 und nicht mehr als 140 Euro pro Behandlung nach Abs. I Sätze 1 und 2 zusammen.“
Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22b Sportmedizinische Untersuchung und Beratung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2026, Stand 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag (1. Nachtrag genehmigt 07.04.2026; 2. Nachtrag genehmigt 06.08.2026, in Kraft ab 01.01.2027)