GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Sportmedizinische Untersuchung

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

besser

60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
120 €
Voraussetzungen
  • vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
  • ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
  • Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
  • Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
base eur
60
max eur with extras
120
interval years
2

Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.

„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Rheinland/Hamburg

gleichwertig

100 %, max. 70 €/Jahr

Erstattung / Höhe
70 €
Voraussetzungen
  • Arzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin
  • Ärztliche Bescheinigung der Eignung/Notwendigkeit
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
interval years
1
percent
100

Sportmedizinische Untersuchung und Beratung jährlich, 100 % der Rechnung bis max. 70 € je Kalenderjahr, bei Ärzten mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin, wenn ärztlich bescheinigt geeignet, kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten. Weiterer Zuschuss über AOK-Vital+ möglich (abzüglich § 12h-Erstattung).

„erstattet die AOK Rheinland/Hamburg 100 v. H. des Rechnungsbetrages, maximal 70 EUR innerhalb eines Kalenderjahres.“

Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 12h Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.