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Sportmedizinische Untersuchung
Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
60 €, mit Risiko 120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- vor Aufnahme einer sportlichen Betätigung
- ärztliche Bescheinigung über Eignung/Notwendigkeit
- Vertragsarzt mit Zusatzweiterbildung Sportmedizin
- Zusatzuntersuchungen nur bei bescheinigten Risikofaktoren (z. B. Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes, Rauchen)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- base eur
- 60
- max eur with extras
- 120
- interval years
- 2
Zuschuss bis 60 € für Untersuchung und Beratung; bei ärztlich bescheinigten Risikofaktoren zusätzlich Belastungs-EKG/Lungenfunktion/Laktat, zusammen bis 120 €. Anspruch einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren, 'im Einzelfall' auf Basis § 23 SGB V.
„Der Zuschuss der DAK-Gesundheit beträgt bis zu 60,00 Euro pro Behandlung nach Satz 1 und bis zu 120,00 Euro pro Behandlung nach Sätzen 1 und 2 zusammen. [...] Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 8
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
90 %, bis 60–120 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 120 €
- Voraussetzungen
- Arzt mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin
- erweiterte Untersuchung nur bei ärztlich bescheinigten Risiken (Belastungs-EKG)
- frühestens 2 Jahre nach der letzten erstatteten Untersuchung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- interval years
- 2
- percent
- 90
- max eur basis
- 60
- max eur erweitert
- 100
- max eur erweitert mit lungenfunktion
- 120
Basisuntersuchung (Ganzkörperstatus, Ruhe-EKG, Beratung) bis 60 €; erweiterte Untersuchung mit Belastungs-EKG bis 100 €, mit Lungenfunktionstest bis 120 € – jeweils 90 % der Rechnung, alle zwei Jahre. Wert = Höchstbetrag der erweiterten Untersuchung.
„erstattet die AOK PLUS 90 Prozent des Rechnungsbetrages; jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Behandlung nach Absatz 1 und maximal 100 Euro pro Behandlung nach Absatz 2 Satz 2, jedoch nicht mehr als 120 Euro pro Behandlung nach Absatz 2 insgesamt.“
Satzung der AOK PLUS, § 11d Sportmedizinische Vorsorge
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2016 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.