DAK-Gesundheit
besserMamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras
- Erstattung / Höhe
- 500 €/Schwangerschaft
- Voraussetzungen
- Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung
- zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten
- Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie
- Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.
„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026