GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Zusatzleistungen Schwangerschaft

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

besser

MamaPLUS: Rufbereitsch. 500 € + Extras

Erstattung / Höhe
500 €/Schwangerschaft
Voraussetzungen
  • Schwangerschaftsnachweis und spezifizierte Rechnung
  • zugelassene Hebammen/Ärzte/Physiotherapeuten
  • Tests nur bei individuellem Untersuchungsanlass, nicht Mutterschaftsrichtlinie
  • Rufbereitschaft: Hebammenhilfe in Schwangerschaft und bei Geburt, 24-h-Erreichbarkeit
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Kein Gesamtbudget je Schwangerschaft: die MamaPLUS-Leistungen werden einzeln in Höhe der tatsächlichen Kosten erstattet; einzig gedeckelt ist die Hebammenrufbereitschaft (500 €, nur eine Hebamme). value = dieser Deckel, der Gesamtwert kann darüber liegen. Arzneimittel nur als zugelassene apothekenpflichtige Mono-/Kombipräparate auf Privatrezept, keine Nahrungsergänzungsmittel.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt über die gesetzlichen Leistungen hinaus die Kosten für die Inanspruchnahme ausgewählter Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [...] Der Zuschuss beträgt höchstens 500,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19a DAK-Plusleistungen bei Schwangerschaft und Geburt
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

gleichwertig

bis 364 € je Schwangerschaft

Erstattung / Höhe
364 €/Schwangerschaft
Voraussetzungen
  • Rechnungen einreichen
  • Hebammenrufbereitschaft nur bei außerklinischer Geburt oder Beleggeburt in 1:1-Betreuung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Summe der Einzelhöchstbeträge aus §§ 11 f und 11 g (250+45+10+9+25+25 €), daher abgeleitet. Alle Positionen laufen über das GESUNDES KONTO und teilen sich den 600-€-Jahresdeckel; die Rufbereitschaft (ab 37. SSW) nur einmal je Schwangerschaft.

„Die Kosten dafür werden bis zur Höhe von maximal 250,00 Euro je Geburt übernommen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 f, § 11 g
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.