GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

SBK

gleichwertig

100 %, ohne Höchstbetrag

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privat veranlasste Auslandsreise
  • Impfung gemäß STIKO-Empfehlung
  • Privatrezept und Rechnung einreichen
  • reisemedizinische Impfberatung (IGeL) wird nicht erstattet
  • keine Leistung, wenn Arbeitgeber oder anderer Träger zuständig ist
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
no annual cap
True
malaria prophylaxis
True

Bei privaten Auslandsreisen erstattet die SBK Impfstoff und ärztliche Leistung zu 100 %, ohne jährlichen Höchstbetrag und ohne Abzüge, einschließlich medikamentöser Malariaprophylaxe; Voraussetzung ist eine STIKO-Empfehlung. Berufliche Reisen zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Die Übersichtsseite „Impfungen“ spricht missverständlich von „anteiliger Kostenübernahme“ – Satzung § 16d und die Reiseimpfungsseite sehen die vollen Kosten vor.

„Sie profitieren von einer echten 100%-Erstattung, da Sie keinen jährlichen Höchstbetrag beachten müssen. Zudem verzichten wir auf Kürzungen beim Impfhonorar und Zuzahlungen.“

SBK Reiseimpfungen (sbk.org); Satzung § 16d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2026, Stand 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag (1. Nachtrag genehmigt 07.04.2026; 2. Nachtrag genehmigt 06.08.2026, in Kraft ab 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.