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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Pronova BKK
=gleichwertig
100 % Impfstoff + max. 15 € je Impfung
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
- STIKO-Empfehlung oder individuelle ärztliche Impfindikation (Malariaprophylaxe: WHO-Empfehlung)
- Rechnung und Rezept einreichen, falls nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- arztleistung max eur je impfung
- 15
- malariaprophylaxe
- True
- beispiel website
- Brasilien (Tollwut, Hepatitis A, Typhus): 483,22 € Erstattung (Impfstoffpreise Dezember 2023)
Impfstoffe bzw. Malaria-Medikamente werden zu 100 % erstattet, die Impfleistung mit höchstens 15 € je Impfung; einen Jahreshöchstbetrag gibt es nicht. Häufig ist die Abrechnung direkt über Gesundheitskarte und Kassenrezept möglich, sonst Kostenerstattung. Seit 2026 ist die Impfleistung jeder dazu berechtigten Person erstattungsfähig (vorher nur „ärztliche Kosten“).
„100 v. H. der Kosten für die Erbringung der Leistung durch eine zur Durchführung der Leistung berechtigten Person, höchstens aber 15,00 EUR je Impfung bzw. Malariaprophylaxe, sowie 100 v. H. der Kosten des Impfserums bzw. des Arzneimittels zur Malariaprophylaxe erstattet.“
Satzung der Pronova BKK (Stand 01.01.2026), § 16 Abs. II und III
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2017 in der Fassung des 35. bis 38. Satzungsnachtrages (Stand 01.01.2026)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.