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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
KNAPPSCHAFT
=gleichwertig
100 %, ohne Höchstbetrag
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- von STIKO (bzw. laut Website Auswärtigem Amt) für das Reiseziel empfohlen
- nicht beruflich bedingter Auslandsaufenthalt
- Reiseziel auf Rezept/Rechnung
- Originalrechnung einreichen, falls keine Kartenabrechnung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxe
- laut Website erstattet (Satzung § 53 nennt nur Schutzimpfungen)
Volle Kostenübernahme inkl. Impfstoff und ärztlicher Leistung, ohne Jahresdeckel; teils direkt über die Gesundheitskarte, sonst Erstattung. Nicht für beruflich bedingte Reisen. Die Website nennt auch Malariaprophylaxe-Medikamente, die Satzung erwähnt nur Schutzimpfungen.
„Die KNAPPSCHAFT übernimmt auch die Kosten für Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert sind und von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlen werden.“
Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 53 Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.