GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Erstattung in %
100
Malariaprophylaxe
ja

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

gleichwertig

100 % bis 300 € pro Jahr

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • Rechnungen für Impfstoff und ärztliche Leistung
  • Erstattung bis zum Vertragshonorar der Impfvereinbarung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
Erstattung in %
100
Höchstbetrag € pro Jahr
300

Erstattet werden Impfstoff und ärztliche Leistung bis zur Höhe der Impfvereinbarung, max. 300 € je Versicherten und Jahr, inkl. Malariaprophylaxe. Die Erstattung zählt auf das GESUNDES KONTO (600 €/Jahr gesamt).

„Die AOK erstattet die Kosten des Impfstoffes und der ärztlichen Leistung in Höhe des vertraglich vereinbarten Honorars nach gültiger Impfvereinbarung, maximal in Höhe von 300,00 Euro pro Versicherten und Jahr.“

Anhang 3 zur Satzung (9. Änderung), Nr. I
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.