DAK-Gesundheit
gleichwertig100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- Erstattung in %
- 100
- Malariaprophylaxe
- ja
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026