DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Rheinland/Hamburg
=gleichwertig
Sachleistung per eGK; sonst max. 120 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- STIKO-Empfehlung
- Private (nicht berufliche) Reise
- Vertragsarzt/§ 132e-Leistungserbringer
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- cap eur year
- 120
- cap applies to
- nur Kostenerstattung (Privatrechnung)
STIKO-empfohlene Reiseschutzimpfungen für private Reisen grundsätzlich als Sachleistung über die Gesundheitskarte bei Vertragsärzten/reisemedizinischen Zentren (u. a. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Tollwut, FSME, Meningokokken ACWY). Bei Privatrechnung Erstattung von Impfstoff (abzüglich Zuzahlung) und ärztlicher Leistung bis max. 120 € je Kalenderjahr. Nicht für beruflich bedingte Reisen. Malariaprophylaxe nur über AOK-Vital+.
„sind die tatsächlich entstandenen Kosten des Impfstoffes, nach Abzug der Zuzahlung auf Grundlage des § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V, sowie die ärztliche Leistung, bis maximal 120,00 EUR im Kalenderjahr erstattungsfähig.“
Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 7 Abs. 4c
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026