GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Rheinland/Hamburg

gleichwertig

Sachleistung per eGK; sonst max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • STIKO-Empfehlung
  • Private (nicht berufliche) Reise
  • Vertragsarzt/§ 132e-Leistungserbringer
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
cap eur year
120
cap applies to
nur Kostenerstattung (Privatrechnung)

STIKO-empfohlene Reiseschutzimpfungen für private Reisen grundsätzlich als Sachleistung über die Gesundheitskarte bei Vertragsärzten/reisemedizinischen Zentren (u. a. Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Tollwut, FSME, Meningokokken ACWY). Bei Privatrechnung Erstattung von Impfstoff (abzüglich Zuzahlung) und ärztlicher Leistung bis max. 120 € je Kalenderjahr. Nicht für beruflich bedingte Reisen. Malariaprophylaxe nur über AOK-Vital+.

„sind die tatsächlich entstandenen Kosten des Impfstoffes, nach Abzug der Zuzahlung auf Grundlage des § 61 Abs. 1 S. 1 SGB V, sowie die ärztliche Leistung, bis maximal 120,00 EUR im Kalenderjahr erstattungsfähig.“

Satzung der AOK Rheinland/Hamburg (18. Nachtrag vom 07.07.2026, in Kraft 01.07.2026), § 7 Abs. 4c
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.