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Reiseschutzimpfungen
Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
100 % inkl. Malariaprophylaxe
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
- Impfung von der STIKO empfohlen
- ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
- Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxis
- True
Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.
„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
100 % lt. Auswärtigem Amt + Malaria
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- Impfempfehlung des Auswärtigen Amts bzw. der Impfberatungsstellen
- Kostenerstattung: Vorleistung, formloser Antrag mit Reiseland und Reisebedingungen, Rechnung
- Malariaprophylaxe nur verschreibungspflichtige, empfohlene Mittel auf Privatrezept
- keine rein beruflich bedingten Impfungen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent
- 100
- malaria prophylaxe
- True
Die AOK PLUS erstattet medizinisch notwendige Reiseimpfungen (Impfstoff, Impfung, ärztliche Beratung) ohne veröffentlichte Obergrenze, aber nur im Kostenerstattungsverfahren nach Vorleistung. Reiseimpfungen sind im Bonusprogramm nicht punktefähig.
„Die AOK PLUS übernimmt die Kosten für jeden medizinisch notwendigen Impfschutz. Dazu zählen alle Impfempfehlungen des Auswärtigen Amts sowie der Impfberatungsstellen.“
aok.de: Reiseschutzimpfungen (Regionalinhalt AOK PLUS); Satzung § 10 Abs. 5 und 6
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.