GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

besser

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Niedersachsen

gleichwertig

80 % (aus 500-€-Budget)

Erstattung / Höhe
80 %
Voraussetzungen
  • STIKO-/AA-Empfehlung
  • Personifizierte Originalrechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
percent
80
cap eur year
500

Von STIKO in Verbindung mit Reisehinweisen des Auswärtigen Amts empfohlene Reiseschutzimpfungen: 80 % der Originalrechnung; der Betrag wird auf das gemeinsame 500-€-Mehrleistungsbudget angerechnet und durch dieses begrenzt. Privatrezept/Rechnung einreichen. Malariaprophylaxe nicht ausdrücklich genannt.

„Die tatsächlich entstandenen Kosten werden nach Vorlage einer personifizierten Originalrechnung in Höhe von 80 v. H. erstattet. Der Erstattungsbetrag wird auf den nach § 10a Abs. 1 höchstens zu erstattenden Betrag angerechnet und durch diesen begrenzt.“

Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 7b Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026

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