GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Reiseschutzimpfungen

Schutzimpfungen · Übernimmt die Kasse Reiseschutzimpfungen?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

100 % inkl. Malariaprophylaxe

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • privater (nicht beruflicher) Auslandsaufenthalt
  • Impfung von der STIKO empfohlen
  • ärztliche Verordnung (Impfstoff-Rezept) und Rechnungen für Impfstoff und Arzt einreichen
  • Malariaprophylaxe nur rezeptpflichtige Arzneimittel
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
malaria prophylaxis
True

Volle Kostenerstattung ohne Höchstbetrag und ohne Eigenanteil, solange der Auslandsaufenthalt privat ist (beruflich: Arbeitgeber) und die STIKO die Impfung empfiehlt; Vorleistung durch Versicherte, dann Erstattung. Kein gemeinsames Budget.

„Darüber hinaus übernimmt die DAK-Gesundheit die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Malariaprophylaxe sowie für Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos aufgrund eines nicht beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes indiziert sind“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 17 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Bayern

gleichwertig

100 % Impfstoff + bis 15 € Arzt

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • Privatrezept (Verordnung) und Rechnung
  • formloser Reisenachweis
  • nur soweit keine Regelleistung
  • bei Arztnetz/Hausarztvertrag nur durch gewählten Arzt (Ausnahme Gelbfieberimpfstelle)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
doctor fee cap eur
15
malaria prophylaxe
True

Impfstoff bzw. Malaria-Tabletten werden zu 100 % ohne Jahresobergrenze erstattet, ärztliche Beratung/Impfleistung nur bis 15 €. Die Satzung (§ 10a) regelt die Leistung nur als Rahmen ('Einzelheiten kann der Vorstand in Richtlinien regeln'); Details stammen von der Website.

„Erstattung: 100 % der Kosten für den Impfstoff/Tabletten und bis zu 15 EUR für Beratungs- und Behandlungskosten des Arztes“

aok.de: AOK-Gesundheitsvorteil der AOK Bayern – Reise- und Schutzimpfungen (Grundlage Satzung § 10a)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.