DAK-Gesundheit
gleichwertig60 €/Jahr; Schwangere 1x voll
- Erstattung / Höhe
- 60 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Behandlung durch zugelassene Zahnarztpraxis
- Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- Einreichung Vorjahresrechnungen bis 31.03.
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- Höchstbetrag € pro Jahr
- 60
- nur Vertrags-/Partnerzahnärzte
- nein
- Einreichfrist
- Vorjahresrechnungen bis 31.03.
Fester Jahreszuschuss von 60 € pro Kalenderjahr (nicht je Sitzung, nicht mehr als die Kosten), ohne Mindestalter und ohne Partnerpraxis-Pflicht. Schwangere erhalten einmalig die vollen Kosten. HanseMerkur-Zahnvorsorgeversicherung ermöglicht zweimal jährlich Zuschüsse; zusätzlich AktivBonus-Zuschuss möglich.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich durch zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringer erfolgt. Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 6
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026