GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Professionelle Zahnreinigung

Zahnmedizin · Gibt es Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

60 €/Jahr; Schwangere 1x voll

Erstattung / Höhe
60 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Behandlung durch zugelassene Zahnarztpraxis
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
  • Einreichung Vorjahresrechnungen bis 31.03.
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
cap eur year
60
contract dentist only
False
provider rule
zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Zahnärzte (keine Partnerpraxis nötig)
pregnancy
einmalig volle Kosten (MamaPLUS, § 19a Abs. 10)
children
gilt auch für familienversicherte Kinder
claim deadline
Vorjahresrechnungen bis 31.03.

Fester Jahreszuschuss von 60 € pro Kalenderjahr (nicht je Sitzung, nicht mehr als die Kosten), ohne Mindestalter und ohne Partnerpraxis-Pflicht. Schwangere erhalten einmalig die vollen Kosten. HanseMerkur-Zahnvorsorgeversicherung ermöglicht zweimal jährlich Zuschüsse; zusätzlich AktivBonus-Zuschuss möglich.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Voraussetzung ist, dass die Behandlung ausschließlich durch zugelassene oder nach § 13 Abs. 4 SGB V berechtigte Leistungserbringer erfolgt. Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 6
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Niedersachsen

besser

2×/Jahr, 80 % (aus 500-€-Budget)

Erstattung / Höhe
500 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Zugelassener Zahnarzt
  • Rechnung auf den Namen des Versicherten
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
percent
80
sessions per year
2
contract dentist only
True

Bis zu 2 professionelle Zahnreinigungen je Kalenderjahr bei zugelassenen (oder nach § 13 Abs. 4 berechtigten) Zahnärzten, 80 % der Rechnung. Kein Betrag je Sitzung; begrenzt nur durch das gemeinsame 500-€-Mehrleistungsbudget (value = formale Obergrenze, real typischerweise 2 × 80 % von ca. 80–120 €). Kein Mindestalter genannt.

„Eine Kostenerstattung nach Abs. 1 ist für bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr möglich.“

Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 10g
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.11.2013 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026

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