GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KNAPPSCHAFT

besser

80 %, max. 30 €/Sitzung, 150 €/Jahr

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Bescheinigung oder Privatrezept
  • Behandlung durch Vertragsarzt mit osteopathischer Qualifikation oder Physiotherapeut mit abgeschlossener Osteopathie-Ausbildung (parietal, viszeral, cranial)
  • Osteopath Mitglied eines Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Erstattung per Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
80
per session eur
30
cap eur year
150
geteilt mit
weitere Heilmittel der Naturheilverfahren (davon max. 50 €)
erweiterung ueber gesundplus
True

Erstattet werden 80 % der Rechnung, höchstens 30 € je Behandlung und 150 € pro Kalenderjahr (rechnerisch mind. 5 Sitzungen bis zum Deckel). Der 150-€-Rahmen gilt gemeinsam mit Naturheil-Heilmitteln (Feldenkrais, Shiatsu, Ayurveda u. a.), auf die bis zu 50 € entfallen dürfen. Über das Gesundheitskonto gesundPlus kann der Zuschuss zusätzlich aufgestockt werden.

„Die KNAPPSCHAFT erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 30,00 Euro je osteopathischer Behandlung, begrenzt auf den Betrag nach Absatz 1.“

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 57k Naturheilverfahren und Osteopathie
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.