GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

besser

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

HEK

gleichwertig

30 € je Sitzung, bis 90 €/Jahr

Erstattung / Höhe
90 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung (Privatrezept) für das Kalenderjahr der Behandlung
  • Behandlung durch Vertragsarzt oder auf Verordnung durch zugelassenen Physiotherapeuten mit Osteopathie-Ausbildung (parietal und viszeral)
  • Mitglied eines Osteopathen-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
30
sessions per year
3

Max. 3 Sitzungen à 30 € je Kalenderjahr. Laut Satzung nur Ärzte oder zugelassene Physiotherapeuten; die Website nennt zusätzlich Heilpraktiker (Satzung maßgeblich). Weitere Sitzungen nach Ausschöpfung über den Bonus-Zuschuss.

„Die Kosten werden für bis zu 3 Sitzungen jährlich übernommen. Nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen werden 30 Euro je Sitzung erstattet, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.“

Satzung der HEK, § 24f Nr. 1 Osteopathie
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 117. Nachtrages, Stand 07.09.2026

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