GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Rheinland/Hamburg

nicht direkt vergleichbar

Nur über Bonus AOK-Vital+

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Teilnahme an AOK-Vital+ und gesammelte Bonuspunkte
  • Osteopath mit Verbandsmitgliedschaft oder vergleichbarer Qualifikation
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
via
AOK-Vital+ Bonuspunkte

Kein eigener Osteopathie-Zuschuss für alle Versicherten: Zuschuss nur über das Bonusprogramm AOK-Vital+ (Bonuspunkte, 1.000 Punkte je nachgewiesener Gesundheitsmaßnahme = 20 € zweckgebundener Zuschuss), also kein eigener Leistungsanspruch. Ausnahmen: Säuglinge im ersten Lebensjahr über den Baby-Bonus (80 %, im 250-€-Budget je Schwangerschaft) und Kostenerstattungs-Wähler über § 12b (200-€-Budget). Die Website verweist für Osteopathie ausschließlich auf AOK-Vital+.

„Im Rahmen des Bonusprogramms AOK Vital+ der AOK Rheinland/Hamburg können Sie einen Zuschuss zu verschiedenen alternativen Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie erhalten.“

aok.de: Osteopathie (Abschnitt AOK Rheinland/Hamburg); Satzung § 12a, § 12b, Anhang 3 Nr. 6.1
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026

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