GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Bayern

besser

Nur Kinder & Schwangere: 6 × 50 €

Erstattung / Höhe
300 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung (Privatrezept)
  • medizinische Notwendigkeit
  • Osteopath ist Mitglied eines Berufsverbands oder hat eine dazu berechtigende Ausbildung
  • bei Arztnetz/Hausarzt-/Kinderarztvertrag: Rezept vom gewählten Arzt mit Zusatzqualifikation
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
per session eur
50
sessions per year
6
adults covered
False

Wichtige Einschränkung: Erwachsene erhalten keinen Osteopathie-Zuschuss – nur Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag (50 € je Sitzung, max. 6 Sitzungen pro Kalenderjahr = 300 €) sowie Schwangere (6 Sitzungen je Schwangerschaft). Erstattet wird höchstens der Rechnungsbetrag.

„Die AOK erstattet Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Kosten für osteopathische Behandlungen … Erstattet werden 50 Euro pro Sitzung für maximal sechs Sitzungen pro Kalenderjahr“

Satzung der AOK Bayern, § 10j Osteopathie (und § 10e Abs. 7)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.