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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
50 % + Extras (Vertrag BKK Kinderwunsch)
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V (verheiratet, eigene Ei- und Samenzellen, Behandlungsplan vorab genehmigen)
- Extras nur in Zentren, die am Vertrag BKK Kinderwunsch teilnehmen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 25–41 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
- extras via
- Selektivvertrag „BKK Kinderwunsch“ (nur teilnehmende Kinderwunschzentren)
- kryozyklus eur
- 350 € für den 1. und 350 € für den 2. Kryozyklus
- blastozystenkultur eur
- 250 € für die 1. und 250 € für eine weitere Blastozystenkultur
- vierter versuch
- finanzielle Beteiligung am 4. IVF-/ICSI-Versuch
- altersgrenze frau
- bis zum 42. Lebensjahr statt gesetzlich 40
Der Kostenanteil bleibt bei den gesetzlichen 50 %; einen Satzungs-Mehrzuschuss gibt es nicht. Extras nur in teilnehmenden Zentren des Vertrags „BKK Kinderwunsch“: je 350 € für bis zu zwei Kryozyklen, je 250 € für bis zu zwei Blastozystenkulturen, Beteiligung an einem 4. Versuch und Altersgrenze für Frauen bis 42 statt 40 Jahre. Die Website formuliert die Altersgrenze uneinheitlich („bis zur Vollendung ihres 42. Lebensjahres“ bzw. „bis zu ihrem 42. Lebensjahr“).
„Grundsätzlich übernehmen wir 50 % der Kosten der ärztlichen Behandlung und der Arzneimittel. […] 350 € Zuschuss für den 1. Kryozyklus nach einem nicht erfolgreichen IVF- oder ICSI-Versuch und weitere 350 € für einen 2. Kryozyklus“
Pronova BKK Website: Kinderwunsch und künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2017 in der Fassung des 35. bis 38. Satzungsnachtrages (Stand 01.01.2026)
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