GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

Pronova BKK

besser

50 % + Extras (Vertrag BKK Kinderwunsch)

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V (verheiratet, eigene Ei- und Samenzellen, Behandlungsplan vorab genehmigen)
  • Extras nur in Zentren, die am Vertrag BKK Kinderwunsch teilnehmen
Wartezeit
keine
Alter
25–41 Jahre
Budget
eigene Leistung
percent total
50
extras via
Selektivvertrag „BKK Kinderwunsch“ (nur teilnehmende Kinderwunschzentren)
kryozyklus eur
350 € für den 1. und 350 € für den 2. Kryozyklus
blastozystenkultur eur
250 € für die 1. und 250 € für eine weitere Blastozystenkultur
vierter versuch
finanzielle Beteiligung am 4. IVF-/ICSI-Versuch
altersgrenze frau
bis zum 42. Lebensjahr statt gesetzlich 40

Der Kostenanteil bleibt bei den gesetzlichen 50 %; einen Satzungs-Mehrzuschuss gibt es nicht. Extras nur in teilnehmenden Zentren des Vertrags „BKK Kinderwunsch“: je 350 € für bis zu zwei Kryozyklen, je 250 € für bis zu zwei Blastozystenkulturen, Beteiligung an einem 4. Versuch und Altersgrenze für Frauen bis 42 statt 40 Jahre. Die Website formuliert die Altersgrenze uneinheitlich („bis zur Vollendung ihres 42. Lebensjahres“ bzw. „bis zu ihrem 42. Lebensjahr“).

„Grundsätzlich übernehmen wir 50 % der Kosten der ärztlichen Behandlung und der Arzneimittel. […] 350 € Zuschuss für den 1. Kryozyklus nach einem nicht erfolgreichen IVF- oder ICSI-Versuch und weitere 350 € für einen 2. Kryozyklus“

Pronova BKK Website: Kinderwunsch und künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2017 in der Fassung des 35. bis 38. Satzungsnachtrages (Stand 01.01.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.