GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KNAPPSCHAFT

besser

+250 € je Versuch und Versichertem

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • verheiratet
  • beide mind. 25 Jahre; Frau unter 40, Mann unter 50
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigt
  • zugelassener Arzt
  • spezifizierte Originalrechnungen
Wartezeit
keine
Alter
25–… Jahre
Budget
eigene Leistung
per attempt eur
250
per insured
True
versuche
Insemination im Spontanzyklus bis 8, andere Verfahren bis 3 Versuche

Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % gibt es einen Festzuschuss von 250 € je Versuch und je bei der KNAPPSCHAFT versichertem Partner, höchstens die tatsächlichen Kosten. Keine feste Gesamtquote in %; die gesetzlichen Voraussetzungen (Ehe, Altersgrenzen) bleiben unverändert.

„Der Zuschuss beträgt pro Versicherten 250 Euro je Versuch, jedoch nicht mehr als die den Versicherten tatsächlich entstandenen Kosten.“

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 57b Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.