GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

HEK

besser

+200 € je Versuch (max. 600 €)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet, beide mind. 25, Frau unter 40, Mann unter 50)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigt
  • nur IVF oder ICSI
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per attempt eur
200
max attempts
3
max total eur
600

Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % zahlt die HEK 200 € je IVF/ICSI-Versuch für max. 3 Versuche (600 €). Keine prozentuale Aufstockung und keine Extras für TESE oder Kryokonservierung in der Satzung.

„Anspruch auf einen weitergehenden Zuschuss von 200 Euro je Versuch, maximal für 3 Versuche.“

Satzung der HEK, § 24c Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 117. Nachtrages, Stand 07.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.