← zurück zum Vergleich
Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
75 % statt 50 % + TESE, Assisted Hatching
- Erstattung / Höhe
- 75 %
- Voraussetzungen
- Anspruch nach § 27a SGB V (Behandlungsplan genehmigt)
- Sachleistung über Verträge mit KV Sachsen/Thüringen, sonst Zuschuss bis zur Vertragsvergütung
- Einhaltung des Embryonenschutzgesetzes
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- extra percent
- 25
- total percent
- 75
- attempts
- IVF/ICSI/Insemination nach Stimulation bis 3-mal, Insemination im Spontanzyklus bis 8-mal
- tese
- True
- assisted hatching
- für Frauen über 35 Jahre unter Bedingungen
Zusätzlich 25 % der genehmigten Kosten, insgesamt 75 % für ärztliche Leistungen und Arzneimittel. Außerhalb der Vertragsregionen nur Zuschuss (TESE max. 300 €, Assisted Hatching max. 200 €). Bei Behandlung im EU-Ausland gilt der Satzungszuschlag nicht.
„zusätzlich zu den gemäß § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V von der AOK PLUS genehmigten Behandlungskosten weitere 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen der künstlichen Befruchtung.“
Satzung der AOK PLUS, § 11h Mehrleistungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 27.08.2024 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.