GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK PLUS

besser

75 % statt 50 % + TESE, Assisted Hatching

Erstattung / Höhe
75 %
Voraussetzungen
  • Anspruch nach § 27a SGB V (Behandlungsplan genehmigt)
  • Sachleistung über Verträge mit KV Sachsen/Thüringen, sonst Zuschuss bis zur Vertragsvergütung
  • Einhaltung des Embryonenschutzgesetzes
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
extra percent
25
total percent
75
attempts
IVF/ICSI/Insemination nach Stimulation bis 3-mal, Insemination im Spontanzyklus bis 8-mal
tese
True
assisted hatching
für Frauen über 35 Jahre unter Bedingungen

Zusätzlich 25 % der genehmigten Kosten, insgesamt 75 % für ärztliche Leistungen und Arzneimittel. Außerhalb der Vertragsregionen nur Zuschuss (TESE max. 300 €, Assisted Hatching max. 200 €). Bei Behandlung im EU-Ausland gilt der Satzungszuschlag nicht.

„zusätzlich zu den gemäß § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V von der AOK PLUS genehmigten Behandlungskosten weitere 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Leistungen der künstlichen Befruchtung.“

Satzung der AOK PLUS, § 11h Mehrleistungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 27.08.2024 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.