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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
+500 € je Versuch + Extra-Versuch
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet, Altersgrenzen)
- Leistungserbringer nach § 121a SGB V
- Erstattung nur für den bei der AOK versicherten Ehepartner
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- eur per attempt
- 500
- attempts
- IVF, ICSI, Insemination nach Stimulation bis 3-mal; Insemination im Spontanzyklus bis 8-mal
- extra attempt eur
- 1500
- extra attempt rule
- eine zusätzliche Maßnahme über die G-BA-Richtlinien hinaus, ohne Vorabgenehmigung
Statt einer höheren Prozentquote zahlt die AOK Bayern zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % pauschal bis zu 500 € je Ehepaar und Versuch (inkl. Medikamente), höchstens die tatsächlichen Kosten, sowie bis 1.500 € für einen zusätzlichen Versuch. Eine Gesamtquote in % lässt sich daraus nicht ableiten.
„zusätzlich zu den nach § 27a Abs. 3 Satz 3 SGB V genehmigten Kosten weitere 500 Euro je Ehepaar und je Versuch nach Absatz 2 inklusive der in diesem Zusammenhang verordneten Medikamente“
Satzung der AOK Bayern, § 10l Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.