GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Erweiterte Kinder-Vorsorge (U10, U11, J2)

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

U10, U11 und J2 kostenfrei

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Versichertenkarte bei Kinder- und Jugendarztpraxis
  • Teilnahmeerklärung unterschreiben (Vertragsangebot)
Wartezeit
keine
Alter
7–17 Jahre
Budget
eigene Leistung

Freiwillige Mehrleistung über Versorgungsvertrag (keine Satzungsleistung): Abrechnung direkt über die Karte, aber Teilnahmeerklärung in der Praxis nötig; dafür je 30 Bonuspunkte. Bundesweit über teilnehmende (BVKJ-)Praxen.

„Die U10 ist eine freiwillige Mehrleistung der DAK-Gesundheit. Wir übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung. Sie müssen dafür nur beim Kinder- und Jugendarzt die Versichertenkarte vorlegen und eine Teilnahmeerklärung für dieses besondere Angebot unterzeichnen.“

DAK: U10 / U11 / J2 Vorsorgeuntersuchung; Kindervorsorge
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

besser

U10, U11, J2 (Kinderarztvertrag)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Einschreibung in den AOK-Kinderarztvertrag
  • teilnehmende Kinder-/Hausarztpraxis
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung

U10, U11 und J2 gibt es nur bei schriftlicher Teilnahme am Kinderarztvertrag und wenn die Praxis teilnimmt; die Teilnahme ist kostenfrei und bis 18 möglich.

„Im Rahmen des Kinderarztvertrags erhalten Sie und Ihr Kind folgende Mehrleistungen: Früherkennungsuntersuchungen U10 und U11, Jugenduntersuchung J2“

Website Kinderarztvertrag
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.