GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Kieferorthopädie: Extras (Zahnspange)

Zahnmedizin · Gibt es Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Retainer einmalig bis 200 €

Erstattung / Höhe
200 €
Voraussetzungen
  • festsitzender Frontzahnretainer nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung (Eigenanteil erstattet)
  • Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • Vertragskieferorthopäde
  • keine Reparaturen/Entfernung
  • entfällt bei vertraglicher Leistungserbringung
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
retainer eur once
200
fissurenversiegelung praemolaren
bis 18 J.: 80 €/Kalenderjahr (§ 19 Abs. 7)
early refund
False

Einmaliger Zuschuss bis 200 € (max. tatsächliche Kosten) für den festen Retainer nach erfolgreicher Kassen-KFO. Keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. Mehrleistungen und keine vorzeitige Erstattung des Eigenanteils gefunden. Für Kinder zusätzlich Fissurenversiegelung der Prämolaren (80 €/Jahr).

„Die Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung [...] in Anspruch genommen werden, sofern die Versicherten das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung noch nicht vollendet haben. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmalig. [...] Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 10
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

gleichwertig

Glattflächenversiegelung 2 × 100 €

Erstattung / Höhe
200 €
Voraussetzungen
  • unter 18 Jahren
  • festsitzende Apparatur mit bewilligtem KFO-Behandlungsplan
  • Vertragszahnarzt
  • kein Behandlungsabbruch
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Zuschuss je 100 € (max. Rechnungsbetrag) für zwei Glattflächenversiegelungen bei fester Zahnspange; Erstattung erst nach bestätigtem erfolgreichen Behandlungsabschluss. Keramik-/Kunststoffbrackets werden nicht übernommen. Läuft über das GESUNDES KONTO.

„Der Zuschuss beträgt jeweils 100,00 Euro (maximal in Höhe des Rechnungsbetrages) für die Glattflächenversiegelung zum Anbringen der festsitzenden Apparatur und nach der Entfernung der festsitzenden Apparaturen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 k
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.