DAK-Gesundheit
gleichwertigRetainer einmalig bis 200 €
- Erstattung / Höhe
- 200 €
- Voraussetzungen
- festsitzender Frontzahnretainer nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung (Eigenanteil erstattet)
- Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
- Vertragskieferorthopäde
- keine Reparaturen/Entfernung
- entfällt bei vertraglicher Leistungserbringung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–17 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- retainer eur once
- 200
- fissurenversiegelung praemolaren
- bis 18 J.: 80 €/Kalenderjahr (§ 19 Abs. 7)
- early refund
- False
Einmaliger Zuschuss bis 200 € (max. tatsächliche Kosten) für den festen Retainer nach erfolgreicher Kassen-KFO. Keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. Mehrleistungen und keine vorzeitige Erstattung des Eigenanteils gefunden. Für Kinder zusätzlich Fissurenversiegelung der Prämolaren (80 €/Jahr).
„Die Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung [...] in Anspruch genommen werden, sofern die Versicherten das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung noch nicht vollendet haben. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmalig. [...] Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 10
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026