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Erreichbarkeit & Geschäftsstellen
Serviceleistungen · Wie erreiche ich die Kasse, gibt es Geschäftsstellen?
rund 300 Servicezentren, Hotline 24/7
- Erstattung / Höhe
- 300 Geschäftsstellen
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- hotline hours
- 040 325 325 555 rund um die Uhr zum Ortstarif
- medical hotline 247
- True
- chat
- Mo-Fr 8-20 Uhr
Laut DAK-Steckbrief rund 300 Geschäftsstellen bundesweit ('Servicezentren in nahezu allen größeren Orten'); Gesundheitsberater kommen auf Wunsch nach Hause. Kundenhotline und Medizin-Hotline sind 24/7 erreichbar, Chat werktags 8-20 Uhr. Exakte Zahl 2026 nicht veröffentlicht ('rund').
„Geschäftsstellen:| rund 300 bundesweit [...] Telefonisch sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Das gilt sowohl für medizinische Beratung als auch für Fragen zu Kassenleistungen.“
DAK: Über uns – Kerndaten (Stand 01.10.2026)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Rheinland/Hamburg
=gleichwertig
62 Geschäftsstellen, Hotline 24/7
- Erstattung / Höhe
- 62 Geschäftsstellen
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- hotline
- 0211 819 50000
- hotline hours
- 24 Stunden täglich
- medical hotline 247
- True
- website claim
- rund 80 Geschäftsstellen
Laut Transparenzbericht 62 Geschäftsstellen im Rheinland und in Hamburg (61 barrierefrei); eine aok.de-Kursseite nennt „rund 80 Geschäftsstellen“ (vermutlich veraltet). Service-Telefon 0211 819 50000, 24 Stunden täglich; Clarimedis 24/7.
„Wir sind mit 62 Standorten in den Regionen Rheinland und Hamburg flächendeckend“
Transparenzbericht der AOK Rheinland/Hamburg, Geschäftsstellen – 2025
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 18. Nachtrages vom 07.07.2026, Inkrafttreten 01.07.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.