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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Pronova BKK
=gleichwertig
Ärztl. Homöopathie per Selektivvertrag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- nur bei am Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten
- Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- form
- Selektivverträge „Klassische Homöopathie“, Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte
- homoeopathische arzneimittel
- keine Erstattung gefunden (weder Satzung noch Website; DFSI 2026: Homöopathie-Medikamente „-“)
Ärztliche klassische Homöopathie (Erstanamnese, Folgeanamnesen, Beratung) wird über Selektivverträge direkt per Gesundheitskarte abgerechnet, ohne genannten Euro-Deckel, aber nur bei teilnehmenden Ärzten. Homöopathische Arzneimittel werden nach Satzung und Website nicht erstattet. Rechtsgrundlage ist der Wahltarif besondere Versorgung (Satzung § 23), keine eigene Satzungs-Mehrleistung.
„Gegen Vorlage deiner Pronova BKK-Gesundheitskarte kannst du bei zugelassenen Ärztinnen und Ärzten homöopathische Leistungen in Anspruch nehmen. Um dies zu ermöglichen, haben wir sogenannte Selektivverträge für klassische Homöopathie abgeschlossen.“
Pronova BKK Website: Homöopathische Behandlung (Satzung § 23 Wahltarif besondere Versorgung)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2017 in der Fassung des 35. bis 38. Satzungsnachtrages (Stand 01.01.2026)
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