GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

besser

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KNAPPSCHAFT

gleichwertig

Behandlung im Vertrag; Arzneien bis 100 € (<18)

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Behandlung nur bei teilnehmenden Ärzten (Teilnahmeerklärung)
  • Arzneimittel: Privatrezept, Apotheke/zulässiger Versandhandel
  • Arzneimittel nur für Versicherte unter 18
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
behandlung
Selektivvertrag klassische Homöopathie mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (bundesweit)
arzneimittel cap eur year
100
arzneimittel alter
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Website: 12 bis 17 Jahre)
arzneimittel umfang
nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie

Homöopathische Behandlung wird nur bei Ärzten bezahlt, die am Homöopathie-Vertrag teilnehmen. Homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel erstattet die Satzung nur bis zum 18. Geburtstag (praktisch relevant für 12- bis 17-Jährige, unter 12 zahlt ohnehin die GKV), voll je Mittel, insgesamt max. 100 € pro Jahr. Für Erwachsene keine Arzneimittelerstattung.

„Die KNAPPSCHAFT erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Absatz 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 57h Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.