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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
KNAPPSCHAFT
=gleichwertig
Behandlung im Vertrag; Arzneien bis 100 € (<18)
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Behandlung nur bei teilnehmenden Ärzten (Teilnahmeerklärung)
- Arzneimittel: Privatrezept, Apotheke/zulässiger Versandhandel
- Arzneimittel nur für Versicherte unter 18
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–17 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- behandlung
- Selektivvertrag klassische Homöopathie mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (bundesweit)
- arzneimittel cap eur year
- 100
- arzneimittel alter
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Website: 12 bis 17 Jahre)
- arzneimittel umfang
- nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophie
Homöopathische Behandlung wird nur bei Ärzten bezahlt, die am Homöopathie-Vertrag teilnehmen. Homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel erstattet die Satzung nur bis zum 18. Geburtstag (praktisch relevant für 12- bis 17-Jährige, unter 12 zahlt ohnehin die GKV), voll je Mittel, insgesamt max. 100 € pro Jahr. Für Erwachsene keine Arzneimittelerstattung.
„Die KNAPPSCHAFT erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Absatz 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“
Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 57h Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.