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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Vertrag + Arzneimittel 70 %, bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung
- apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- drugs percent
- 70
- drugs cap eur year per group
- 100
- selective contract
- homöopathische Behandlung bei rund 1.400 teilnehmenden Ärzten über die Gesundheitskarte
- other
- anthroposophische Heilmittel 70 %, max. 100 €/Jahr; Ayurveda, Feldenkrais, Shiatsu, TCM 70 %, max. 100 €/Jahr
Rezeptfreie Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie: 70 %, max. 100 € je Arzneimittelgruppe und Jahr (zusammen bis 300 €). Homöopathische Behandlung über Selektivvertrag. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz untersagt Homöopathie als Satzungs- und § 140a-Leistung ab 2027; die HEK nimmt den Homöopathievertrag zum 01.01.2027 aus dem Tarif flex (117. Nachtrag), § 24e ist im Stand 07.09.2026 noch unverändert.
„erstattet die HEK nach Vorlage spezifizierter Rechnungen und Verordnungen die Kosten für apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie in Höhe von 70 vom Hundert, maximal 100 Euro für jede dieser Arzneimittelgruppen jährlich“
Satzung der HEK, § 24e Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 117. Nachtrages, Stand 07.09.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.