GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Niedersachsen

gleichwertig

Ja, 80 % aus 500-€-Budget

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie
  • Arzneimittel auf Privatrezept, deutsche Zulassung, Apotheke
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
percent
80
cap eur year
500

Erstattet werden homöopathische Erstanamnese und Folgebehandlung durch Vertragsärzte mit Zusatzqualifikation Homöopathie sowie von diesen auf Privatrezept verordnete nicht verschreibungspflichtige Homöopathika; außerdem Phytotherapeutika und Anthroposophika auf Privatrezept (§ 10j). Erstattung 80 % je Rechnung aus dem gemeinsamen Mehrleistungsbudget von 500 € je Kalenderjahr und Versicherten (§ 10a Abs. 1), das auch Osteopathie, Homöopathie, Reiseimpfungen, PZR, Hautkrebs-Screening u35, Schwangerschafts-Extras, Phyto-/Anthroposophika und Sportmedizin abdeckt.

„Die AOK erstattet die Kosten gemäß § 10a Abs. 1 für die homöopathische Erstanamnese und die homöopathische Folgebehandlung, sofern diese von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden“

Satzung der AOK Niedersachsen (142. Änderung vom 10.03.2026), § 10c
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung der 142. Änderung vom 10.03.2026

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