GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Bayern

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 € pro Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Verordnung durch Vertragsarzt auf Privatrezept
  • Bezug in öffentlicher Apotheke oder Versandapotheke
  • medizinische Notwendigkeit
  • bei Arztnetz/Hausarzt-/Kinderarztvertrag nur Rezept des gewählten Arztes
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent
100
covers
nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie inkl. Phytotherapie und Anthroposophie
treatment covered
False

Erstattet werden nur Arzneimittel (100 %, max. 100 € je Versicherten und Kalenderjahr), keine homöopathische Behandlung durch Ärzte oder Heilpraktiker. Vom G-BA ausgeschlossene Mittel sind nicht erstattungsfähig.

„Erstattet werden die tatsächlich entstandenen Kosten für Arzneimittel in Höhe von 100 %, höchstens jedoch insgesamt 100 Euro je Versicherten und Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Bayern, § 10f Homöopathische Arzneimittel
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 71. Nachtrags (genehmigt 26.02.2026), Stand 27.02.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.