GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

SBK

gleichwertig

Helmtherapie bis 2.000 €, Sprach-App

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Indikation/Verordnung durch Fachklinik oder Orthopäden (Helmtherapie)
  • Antrag mit Kostenvoranschlag und Behandlungsplan vorab (Helmtherapie)
  • ärztliche Heilmittelverordnung und zugelassener Logopäde (App)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Über den gesetzlichen Standard hinaus enthält die Satzung zwei Extras für Kinder: Helmtherapie bei Säuglingen (max. 2.000 €, vorab zu genehmigen) und eine logopädisch begleitete Artikulations-App (einmalig 199 €). Einen Zuschuss zu Brillen gibt es nicht; Brillengläser lassen sich nur aus eigenem Bonusguthaben bezuschussen. Gesetzliche Zuzahlungen gelten unverändert.

„Für Versicherte ab dem 4. und bis zum vollendeten 15. Lebensmonat werden … die Kosten für die Versorgung mittels Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie) … übernommen … Maximal übernimmt die Siemens-Betriebskrankenkasse die Kosten in Höhe von 2.000 Euro.“

Satzung der SBK vom 1.1.2026 (Stand 22.07.2026 einschl. 2. Nachtrag), § 22i (Helmtherapie) und § 22h (Digitale Versorgungsprodukte)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2026, Stand 22.07.2026 einschließlich 2. Nachtrag (1. Nachtrag genehmigt 07.04.2026; 2. Nachtrag genehmigt 06.08.2026, in Kraft ab 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.