DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung
- Vertragsleistungserbringer
- digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- zuzahlung
- gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €
Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.
„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Pronova BKK
=gleichwertig
Kopforthese bis 2.000 €, Apotheken-Vertrag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Kopforthese: Indikation und Verordnung durch spezialisierte orthopädische Einrichtung oder Facharzt für Orthopädie
- gesetzliche Zuzahlungen bleiben bestehen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- sehhilfen extra
- False
Einzige Hilfsmittel-Mehrleistung der Satzung ist die Kopforthesen-Versorgung bei Säuglingen (4. bis 15. Lebensmonat, max. 2.000 €, die letzten 20 % erst nach abgeschlossener Behandlung). Für Brillen und Kontaktlinsen gibt es keinen Zuschuss über den gesetzlichen Anspruch hinaus; die Kasse verweist auf die Pronova Privat Zusatzversicherung. Servicevorteil: Hilfsmittelabgabe direkt in teilnehmenden Apotheken, meist ohne Kostenvoranschlag.
„Für Versicherte ab dem 4. und bis zum vollendeten 15. Lebensmonat werden von der Pronova BKK die Kosten für die Versorgung mittels Kopforthesen (Molding helmets / Cranio-Helmtherapie) übernommen […] Maximal übernimmt die Pronova BKK die Kosten in Höhe von 2.000 Euro.“
Satzung der Pronova BKK (Stand 01.01.2026), § 14 Abs. X Zusätzliche kinderorthopädische Hilfsmittel
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2024 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2017 in der Fassung des 35. bis 38. Satzungsnachtrages (Stand 01.01.2026)