GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KNAPPSCHAFT

gleichwertig

Naturheil-Heilmittel; Brille via gesundPlus

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Naturheil-Heilmittel: ärztliche Verordnung/Bescheinigung, qualifizierter Therapeut
  • Sehhilfen/Hörhilfen: nur mit Teilnahme an gesundPlus
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Kein eigener Brillen- oder Hilfsmittelzuschuss in der Satzung; Sehhilfen und Hörhilfen können nur aus dem gesundPlus-Guthaben (150 €, geteilt mit allen anderen Extras) erstattet werden. Naturheil-Heilmittel teilen sich den Osteopathie-Rahmen von 150 €/Jahr (max. 50 €). Ansonsten gesetzlicher Standard inkl. Zuzahlungen.

„Die KNAPPSCHAFT erstattet 80 Prozent des Rechnungsbetrages, begrenzt auf den Betrag nach Absatz 1, für die weiteren Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren.“

Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand 21.08.2026), § 57k Abs. 3 und § 68a Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 21.08.2026 (130. Satzungsnachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.