GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Sachsen-Anhalt

gleichwertig

Flash-Glukose-Messung, Brillenzuschuss

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Flash-Glukose: Genehmigung vor Versorgungsbeginn, fachärztliche Bescheinigung
  • Brillenentspiegelung: nur bestimmte Berufsgruppen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsmehrleistung Flash-Glukose-Messsystem für insulinpflichtige Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie (gesetzliche Zuzahlung bleibt). Der Entspiegelungszuschuss (20 €) gilt nur für aktive Berufskraftfahrer, Bus- und Schienenfahrzeugführer und läuft über das GESUNDES KONTO. Sonst gilt der gesetzliche Hilfsmittelstandard.

„Für das Lesegerät übernimmt die AOK einmalig einen Betrag bis zu 59,90 EUR und für die Sensoren höchstens 59,90 EUR je Sensor alle zwei Wochen.“

Satzung der AOK Sachsen-Anhalt (52. Änderung), § 11 c, § 11 j
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.04.2009 i. d. F. der 52. Änderung (VR-Beschluss 16.12.2025); letzte Änderung (Anhang 1) in Kraft 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.