GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK PLUS

gleichwertig

Kopforthese bis 1.400 €; Apps bis 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Kopforthese: Verordnung durch Facharzt/Fachklinik, schwere Schädelasymmetrie, konservative Therapie erfolglos, Genehmigung vor Therapiebeginn
  • DiGA PLUS: Aufnahme ins Verzeichnis und Nachweis der Kosten
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Echtes Hilfsmittel-Extra ist die Kopfkorrekturorthese für Säuglinge (einmalig bis 1.400 €). Für Sehhilfen gibt es keinen Satzungszuschuss; Kompressionsstrümpfe etc. nach gesetzlichem Standard (Zuzahlung 10 %, mind. 5, max. 10 €).

„übernimmt die AOK PLUS die Kosten für die Versorgung mit Kopfkorrekturorthesen zur Behandlung von schweren lagerungsbedingten nicht-synostotischen Schädelasymmetrien bei Säuglingen einmalig in Höhe von bis zu 1.400 EUR (brutto).“

Satzung der AOK PLUS, § 11l Kopfkorrekturorthesen für Säuglinge; § 11e Mehrleistungen DiGA
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2022 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung i. d. F. v. 17. September 2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.